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Pflege zu Hause Ratgeber

24-Stunden-Pflege zu Hause: Kosten, Modelle und rechtliche Rahmenbedingungen 2026

Symbolbild, KI-generiert

Wenn Angehörige zu Hause gepflegt werden, steht vielen Familien irgendwann die Frage nach einer Betreuungskraft gegenüber, die im Haushalt wohnt und rund um die Uhr verfügbar ist. Die sogenannte 24-Stunden-Pflege meint nicht, dass eine Person ununterbrochen arbeitet – das wäre weder legal noch praktikabel. Stattdessen lebt eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft mit der pflegebedürftigen Person und unterstützt im Alltag nach einem geregelten Dienstplan.

Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung im Jahr 2026?

Die monatlichen Gesamtkosten für eine legale 24-Stunden-Betreuung im Entsendemodell liegen 2026 zwischen 2.500 und 3.800 Euro. Der konkrete Betrag hängt von drei Hauptfaktoren ab: den Deutschkenntnissen der Betreuungskraft, ihrer Berufserfahrung und eventuellen Zusatzqualifikationen (etwa für die Betreuung von Menschen mit Demenz) sowie der Wohnsituation der pflegebedürftigen Person.

Diese Beträge bezeichnen die Brutto-Gesamtkosten. Davon abziehbar sind mehrere Leistungen der Pflegekasse sowie steuerliche Vorteile. Nach Abzug dieser Unterstützung reduziert sich der tatsächliche Eigenanteil auf 1.500 bis 2.200 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 3 etwa liegt der Netto-Eigenanteil nach Abzug von Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag bei rund 2.175 Euro monatlich. Hinzu kommt die Steuerersparnis, die diesen Betrag weiter senkt.

Welche finanziellen Unterstützungen stehen zur Verfügung?

Pflegegeld nach SGB XI

Die Pflegekasse zahlt die 24-Stunden-Betreuung nicht direkt. Sie ermöglicht aber die Kombination mehrerer Leistungen. Das Pflegegeld bleibt in voller Höhe erhalten, sofern keine Pflegesachleistungen bezogen werden – denn die Betreuungskraft erbringt in der Regel keine Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach § 36 SGB XI.

Die monatlichen Pflegegeldbeträge 2026 betragen:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Für Pflegegrad 3 und 4 liegen die Beträge zwischen diesen Werten. Das Pflegegeld steht nach § 37 SGB XI für die selbst beschaffte Pflege zur freien Verfügung und kann zur Finanzierung der Betreuungskraft eingesetzt werden.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit Juli 2025

Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro (nach § 39 und § 42 SGB XI). Dieser Betrag steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und kann flexibel auf beide Leistungsarten verteilt werden. Umgerechnet auf zwölf Monate entspricht dies etwa 295 Euro monatlich, die für Ersatzbetreuung verwendet werden können.

Diese Neuregelung hat die finanzielle Planbarkeit nach Angaben aus Juni 2026 deutlich verbessert, weil Familien die Mittel nach Bedarf einsetzen können.

Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI

Nach § 45a Abs. 4 SGB XI können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Bei Pflegegrad 3 entspricht dies bis zu 599 Euro monatlich zusätzlich. Wichtig: Diese Umwandlung gilt als Sachleistungsbezug und kürzt das Pflegegeld anteilig auf 60 Prozent.

Ob eine Betreuungsagentur als anerkanntes Angebot gilt, ist bundeslandabhängig. Die Anerkennung muss vorab mit der Agentur und der Pflegekasse geklärt werden. Ohne diese Anerkennung ist die Umwandlung nicht möglich.

Entlastungsbetrag

Ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro steht nach § 45b SGB XI allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zur Finanzierung beitragen, sofern die Betreuungsagentur für diese Leistung zugelassen ist.

Steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten

Nach § 35a Einkommensteuergesetz können 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungs- und Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Das entspricht monatlich etwa 333 Euro Steuerersparnis. Diese Summe senkt nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern die tatsächlich zu zahlende Steuer.

Voraussetzung ist, dass die Rechnung der Betreuungsagentur vorliegt und die Zahlung nachweislich unbar erfolgt ist.

Das Entsendemodell: So funktioniert legale 24-Stunden-Betreuung

Im sogenannten Entsendemodell wird die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im Heimatland – häufig in Polen, Rumänien oder Bulgarien – angestellt und mit A1-Bescheinigung nach Deutschland entsandt. Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass die Sozialabgaben im Heimatland abgeführt werden. Grundlage ist die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Dieses Modell ist legal, sofern die arbeitsrechtlichen Standards eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns.

Arbeitsrechtliche Vorgaben: Mindestlohn und Arbeitszeit

Mindestlohn in der Pflege 2026

Der Pflegemindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) liegt 2026 bei 16,10 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Juli 2026 steigt er für Pflegehilfskräfte auf 16,52 Euro pro Stunde.

Arbeitszeit und Bereitschaftszeit

Trotz des Begriffs „24-Stunden-Pflege" arbeitet niemand rund um die Uhr. Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Betreuungskräfte im Entsendemodell. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2021 stellte klar: Bereitschaftszeiten, in denen die Betreuungskraft sich im Haushalt aufhält und bei Bedarf verfügbar sein muss, sind als Arbeitszeit zu werten und mit Mindestlohn zu vergüten.

In der Praxis bedeutet das: Betreuungskräfte haben Anspruch auf tägliche Ruhezeiten von mindestens elf Stunden sowie auf freie Tage. Um eine durchgehende Betreuung zu gewährleisten, wechseln sich in der Regel zwei Betreuungskräfte im Rhythmus von einigen Wochen ab.

Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche beträgt 20 Tage. Zusätzlich haben Pflegekräfte nach den Regelungen des Pflegemindestlohns Anspruch auf neun weitere Urlaubstage.

Wie gestaltet sich die Betreuung in der Praxis?

Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Sie steht nicht ununterbrochen zur Verfügung, ist aber im Alltag präsent und unterstützt bei Aktivitäten des täglichen Lebens: Hilfe beim Aufstehen, bei der Körperpflege, bei der Zubereitung von Mahlzeiten, beim An- und Auskleiden sowie bei der Haushaltsführung.

Medizinische Behandlungspflege – etwa das Verabreichen von Medikamenten, Injektionen oder Verbandswechsel – darf die Betreuungskraft in der Regel nicht erbringen, es sei denn, sie verfügt über eine entsprechende Ausbildung und Zulassung. Für diese Leistungen ist weiterhin ein ambulanter Pflegedienst zuständig, der über die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI abgerechnet wird.

Kostenvergleich: 24-Stunden-Betreuung oder Pflegeheim?

Der Pflegeheim-Eigenanteil liegt 2026 im Bundesdurchschnitt bei rund 3.364 Euro im ersten Jahr. Dieser Betrag umfasst Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die pflegerische Versorgung.

Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist nach Abzug aller Zuschüsse in vielen Fällen günstiger, vor allem weil das volle Pflegegeld erhalten bleibt. Im Pflegeheim entfällt das Pflegegeld, weil dort ausschließlich Pflegesachleistungen erbracht werden. Die tatsächliche Kostenersparnis hängt jedoch von mehreren Faktoren ab: dem Bundesland (weil die Heimkosten regional stark schwanken), dem Pflegegrad und der Aufenthaltsdauer im Heim (da der Eigenanteil für Pflege ab dem zweiten Jahr durch Zuschläge nach § 43c SGB XI sinkt).

Worauf ist bei der Auswahl einer Agentur zu achten?

Entscheidend für die Legalität und Qualität der Betreuung ist die Wahl einer seriösen Vermittlungsagentur. Merkmale seriöser Anbieter:

  • Klare Vertragsgestaltung mit transparenter Kostenaufstellung
  • Nachweis der A1-Bescheinigung für die Betreuungskraft
  • Einhaltung des Mindestlohns und Arbeitszeiten
  • Ansprechpartner im Inland für Notfälle und bei Ausfall der Betreuungskraft
  • Angebote zur Einarbeitung und Begleitung in der Anfangsphase

Unseriöse Anbieter versprechen häufig 24-Stunden-Arbeit zu Pauschalpreisen, die unter den gesetzlichen Mindestlohnvorgaben liegen. Solche Angebote sind illegal und setzen Familien dem Risiko von Nachforderungen durch Zoll und Sozialversicherungsträger aus.

Aktuelle Entwicklungen 2026

Nach Angaben aus Juni 2026 haben die Erhöhungen des Pflegegeldes und der neue gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege die finanzielle Planbarkeit deutlich verbessert. Quellen betonen die Bedeutung, sich ausschließlich für legale Modelle zu entscheiden. Die Kontrolldichte bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen hat zugenommen; Verstöße gegen Mindestlohn- und Arbeitszeitregelungen werden konsequent verfolgt.

Die Kombination aus Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Steuerersparnis macht die 24-Stunden-Betreuung für viele Familien finanzierbar. Ob dieses Modell im Einzelfall infrage kommt, hängt neben den Kosten auch von den räumlichen Gegebenheiten, der Bereitschaft der pflegebedürftigen Person und der Familie zur häuslichen Gemeinschaft mit einer fremden Person sowie von der Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit ab.

Eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die jeder Versicherte mit Pflegegrad kostenfrei in Anspruch nehmen kann, hilft bei der Klärung, welches Pflegearrangement im konkreten Fall geeignet und finanzierbar ist.

Quellen

  1. 24-Stunden-Pflege Kosten-Rechner 2026: Kosten & Zuschüsse berechnen
  2. 24-Stunden-Pflege Kosten-Rechner 2026: Kosten & Zuschüsse berechnen
  3. 24-Stunden-Pflege Kosten-Rechner 2026: Kosten & Zuschüsse berechnen
  4. 24-Stunden-Pflege: Kosten, Leistungen und rechtliche Basis
  5. 24-Stunden-Pflege zu Hause 2026: Kosten, Legalität, Ablauf
  6. 24-Stunden-Pflege 2026: Kosten, Modelle und Zuschüsse im Überblick | Pflege.net
  7. 24-Stunden-Pflege zu Hause: Kosten, Ablauf, Aufgaben & Zuschüsse 2026
  8. 24-Stunden-Pflege zu Hause: Die echte Alternative zum Heim
  9. 24-Stunden-Pflege zu Hause 2026 » Ablauf,Kosten & Voraussetzungen
  10. 24-Stunden-Pflege zu Hause: Modelle, Kosten und Voraussetzungen

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