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Hilfsmittel Ratgeber

Hausnotruf: Systeme, Kosten und Zuschuss der Pflegekasse ab Pflegegrad 1

Symbolbild, KI-generiert

Ein Hausnotruf ermöglicht Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, im Notfall schnell Hilfe zu rufen. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten: Ab Pflegegrad 1 übernimmt sie monatlich 25,50 Euro für das Basispaket. Diese Regelung gilt unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad – ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, der Zuschuss bleibt gleich (Stand: März 2026). Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit des Systems bestätigt.

Wie funktioniert ein Hausnotrufsystem?

Ein Hausnotrufsystem besteht aus zwei Komponenten: einem tragbaren Sender in Form eines Armbands oder Anhängers und einem Empfänger, der zentral in der Wohnung installiert wird. Der Sender verfügt über eine Notruftaste. Wird diese gedrückt, baut der Empfänger automatisch eine Verbindung zu einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale auf.

Die Notrufzentrale prüft nach Eingang des Signals, ob eine akute Gefahr vorliegt. Je nach Situation alarmiert sie den Rettungsdienst, benachrichtigt Angehörige oder schickt einen Nachbarn zur Unterstützung. Der Vorteil gegenüber dem Mobiltelefon: Ein Knopfdruck genügt – kein Entsperren, kein Wählen einer Nummer. Das beschleunigt die Hilfe, besonders wenn die betroffene Person gestürzt ist oder Atemnot hat.

Moderne Systeme bieten erweiterte Funktionen wie GPS-Ortung für den Einsatz außerhalb der Wohnung oder automatische Sturzerkennung, die auch dann Alarm auslöst, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, die Taste zu drücken.

Warum ein Hausnotruf sinnvoll sein kann

Die Reaktionszeit nach einem Sturz oder einer Ohnmacht entscheidet oft über den Behandlungserfolg. Deutschen Gesundheitsberichten zufolge können Hausnotrufsysteme die Zeit bis zum Eintreffen von Hilfe um entscheidende Minuten verkürzen. Bei Herz-Kreislauf-Notfällen oder Schlaganfällen zählt die „goldene Stunde" – die erste Stunde nach dem Ereignis, in der eine Behandlung am wirksamsten ist.

Ein Hausnotruf bietet Sicherheit bei verschiedenen Risikosituationen: bei Stürzen, plötzlicher Bewusstlosigkeit, Herzproblemen oder schweren Verletzungen. Gleichzeitig erhöht er die Selbstständigkeit: Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können länger in der eigenen Wohnung bleiben, ohne dass permanent jemand anwesend sein muss. Pflegende Angehörige wissen, dass im Notfall qualifizierte Hilfe erreichbar ist.

Zuschuss der Pflegekasse: Höhe und Voraussetzungen

Hausnotrufsysteme, die an eine Notrufzentrale angeschlossen sind, gelten als technische Pflegehilfsmittel nach dem SGB XI. Die Pflegekasse bezuschusst das Basispaket mit monatlich 25,50 Euro (Stand: März 2026). Dieser Betrag deckt in der Regel die Kosten für den Basistarif vollständig ab.

Der Zuschuss wird bereits ab Pflegegrad 1 gewährt und bleibt in allen Pflegegraden gleich hoch. Ob Pflegegrad 1 oder 5 – die Pflegekasse zahlt jeweils 25,50 Euro monatlich. Die Kostenübernahme ist an zwei Bedingungen geknüpft:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (mindestens Pflegegrad 1).
  • Eine ärztliche Bescheinigung bestätigt die Notwendigkeit des Hausnotrufs.

Ohne ärztliche Bestätigung erfolgt keine Kostenübernahme. Das Attest muss darauf eingehen, warum das Hausnotrufsystem für die betroffene Person medizinisch notwendig ist – etwa aufgrund von Sturzgefahr, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen.

Eigenanteile bei Zusatzleistungen

Der Zuschuss von 25,50 Euro deckt das Basispaket ab: den Anschluss an eine Notrufzentrale, den tragbaren Sender und die Gerätewartung. Zusatzleistungen können darüber hinausgehen und zu Eigenanteilen führen. Dazu zählen:

  • GPS-Ortung für Notrufe außerhalb der Wohnung
  • Automatische Sturzerkennung
  • Hinterlegung eines Schlüssels beim Anbieter für den Notfallzugang
  • Erweiterte Serviceoptionen wie regelmäßige Testanrufe

Welche Leistungen im Basispaket enthalten sind und welche Kosten bei Zusatzfunktionen anfallen, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Ein Vergleich verschiedener Angebote ist sinnvoll, um die individuell passende Lösung zu finden.

Antragstellung: Ablauf und Zuständigkeit

Die Antragstellung zur Kostenübernahme kann auf zwei Wegen erfolgen:

Antragstellung durch den Anbieter

Die meisten Hausnotruf-Anbieter übernehmen die Antragstellung für ihre Kunden. Am Tag der Inbetriebnahme werden alle erforderlichen Informationen erfasst und der Antrag bei der Pflegekasse eingereicht. Die Kostenübernahme gilt ab dem Tag des Vertragsschlusses. Dieser Weg spart Zeit und stellt sicher, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.

Selbstständige Antragstellung

Alternativ kann der Antrag direkt bei der Pflegekasse gestellt werden. Die zuständige Pflegekasse ist in der Regel bei derselben Krankenkasse angesiedelt, bei der die versicherte Person krankenversichert ist. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag auf Kostenübernahme für ein Hausnotrufsystem (Formular der Pflegekasse)
  • Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit
  • Nachweis des Pflegegrads (sofern noch nicht bei der Kasse hinterlegt)

Anbieter stellen bei Fragen Unterstützung bereit. Die Bearbeitungszeit liegt meist bei einigen Wochen; bis zur Bewilligung trägt der Nutzer die Kosten selbst, erhält sie aber nach Genehmigung rückwirkend ab Vertragsschluss erstattet.

Rechtsgrundlage und Status als Pflegehilfsmittel

Die Kostenübernahme für Hausnotrufsysteme basiert auf § 40 Abs. 1 SGB XI. Dieser Paragraf regelt den Anspruch auf Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen oder eine möglichst selbstständige Lebensführung ermöglichen.

Hausnotrufsysteme gelten als technische Pflegehilfsmittel, sofern sie an eine Notrufzentrale angeschlossen sind. Einfache Notruf-Apps oder private Anrufsysteme ohne professionelle Notrufzentrale fallen nicht darunter und werden von der Pflegekasse nicht bezuschusst.

Ohne Pflegegrad: Alternativen zur Kostenübernahme

Liegt kein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse keinen Zuschuss. In diesem Fall sind die Kosten privat zu tragen. Manche Krankenkassen bieten im Rahmen ihrer Satzungsleistungen dennoch Zuschüsse an – eine Nachfrage bei der eigenen Kasse lohnt sich.

Auch ohne Pflegegrad kann ein Hausnotruf sinnvoll sein, etwa bei erhöhter Sturzgefahr oder chronischen Erkrankungen. Die monatlichen Kosten für das Basispaket liegen je nach Anbieter zwischen 20 und 30 Euro. Hinzu kommen oft einmalige Anschlusskosten zwischen 10 und 80 Euro.

Grenzen dieser Information

Die hier dargestellten Beträge und Regelungen gelten nach aktuellem Kenntnisstand (Stand: März 2026). Leistungen und Zuschusshöhen können sich mit Gesetzesänderungen oder Anpassungen durch den GKV-Spitzenverband ändern. Individuelle Fragen zur Kostenübernahme, zur Notwendigkeit im Einzelfall oder zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten klären Betroffene und Angehörige mit der zuständigen Pflegekasse oder einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Diese Information ersetzt keine individuelle Pflegeberatung und keine medizinische Einschätzung, ob ein Hausnotruf im konkreten Fall angezeigt ist.

Quellen

  1. So funktioniert's
  2. Kostenübernahme durch die Pflegekasse
  3. Kosten, Zuschuss & Kostenübernahme
  4. Hausnotruf-Kosten mit Pflegegrad 1-5
  5. Hausnotruf » Funktionen • Kosten • Kostenübernahme

Fachlich geprüft von

Die fachliche Prüfung wird hier transparent ausgewiesen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Bitte besprich deine persönliche Situation mit einer Pflegeberatung oder einer anderen qualifizierten Fachperson.

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