Finanzierung Ratgeber
KfW-Förderprogramm 455-B: Barrierereduzierung altersgerecht umbauen 2026

Das KfW-Förderprogramm 455-B unterstützte Privatpersonen 2026 beim barrierefreien und altersgerechten Umbau von Bestandsimmobilien. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellte dafür 50 Millionen Euro bereit, wie am 19. Dezember 2025 bekannt gegeben wurde. Der Neustart des Programms erfolgte laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit am 14. April 2026. Seit dem 31. Juli 2026 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Zuschusshöhe und Fördersätze
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Maßnahmen.
Standard „Altersgerechtes Haus": Wer umfassende Maßnahmen umsetzt und den Standard „Altersgerechtes Haus" erreicht, erhält 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten als Zuschuss. Die förderfähigen Kosten sind auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, woraus sich ein maximaler Zuschuss von 6.250 Euro pro Wohneinheit ergibt (KfW Newsroom, 8. April 2026).
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: Werden einzelne barrierereduzierende Maßnahmen durchgeführt, beträgt der Zuschusssatz 10 % der förderfähigen Kosten. Der maximale Zuschuss liegt in diesem Fall bei 2.500 Euro.
Förderfähige Kosten
Als förderfähig gelten Kosten, die die Bedingungen des Investitionszuschusses Barrierereduzierung erfüllen. Dazu zählen:
- Materialkosten für die Umbaumaßnahmen
- Arbeitskosten (Handwerker, Energieeffizienz-Experten, Sachverständige)
- Mehrwertsteuer auf Material- und Arbeitskosten
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich gezahlten Beträge. Skonto und Rabatte mindern die förderfähigen Kosten. Die Kostenaufschlüsselung muss aus Kostenvoranschlägen oder Rechnungen hervorgehen.
Nicht förderfähige Kosten
Bestimmte Kosten werden auch dann nicht bezuschusst, wenn sie im Zusammenhang mit einem Umbau anfallen:
- Neue Einbauküchen
- Einrichtungsgegenstände
- Neue Satellitenanlagen nach einer Dachsanierung
Anwendungsbereiche und Maßnahmen
Das Programm 455-B fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden. Die konkreten förderfähigen Maßnahmen sind in den Merkblättern der KfW sowie in der Anlage mit technischen Mindestanforderungen dokumentiert. Explizit genannt werden barrierefreie Bäder als typischer Anwendungsbereich.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die eine Bestandsimmobilie barrierefrei umbauen möchten. Das Programm richtet sich nicht an Neubauten.
Antragstellung und Fristen
Der Neustart des Programms erfolgte am 14. April 2026. Die Antragsfrist endete am 31. Juli 2026. Seit diesem Datum können laut Finanztip (Stand 6. August 2026) keine neuen Anträge für Zuschüsse zur Barrierereduzierung mehr gestellt werden.
Anträge mussten vor Beginn der Baumaßnahmen bei der KfW eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgte in der Reihenfolge des Antragseingangs, bis das Budget von 50 Millionen Euro ausgeschöpft war.
Rechtliche Grundlage und Zuständigkeit
Das Programm 455-B ist ein Förderprogramm der KfW Bankengruppe und wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Die technischen Anforderungen und förderfähigen Maßnahmen sind in den offiziellen Merkblättern der KfW festgelegt.
Zuständig für die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung ist die KfW. Die technische Prüfung der Maßnahmen erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen (Kostenvoranschläge, Rechnungen, Nachweise über die Einhaltung technischer Mindestanforderungen).
Abgrenzung zu anderen Förderungen
Das KfW-Programm 455-B ist ein Bundesprogramm. Daneben können je nach Bundesland, Kommune oder individueller Situation weitere Fördermöglichkeiten bestehen, etwa über die Pflegekassen (§ 40 Abs. 4 SGB XI: Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person) oder regionale Förderprogramme.
Eine Kombination verschiedener Förderungen für dieselben Maßnahmen ist in der Regel ausgeschlossen. Die individuelle Prüfung, welche Förderung im Einzelfall die günstigste ist, obliegt der antragstellenden Person. Wohnberatungsstellen der Kommunen oder Pflegestützpunkte bieten Unterstützung bei der Prüfung.
Hinweise zur Beratung
Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung. Die Prüfung, welche Maßnahmen im konkreten Fall förderfähig sind und welche Kombination von Fördermitteln möglich ist, erfordert eine Einzelfallbetrachtung. Pflegeberatungsstellen, Wohnberatungsstellen und Verbraucherzentralen bieten hierfür Unterstützung an.
Quellen
Fachlich geprüft von
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Die fachliche Prüfung wird hier transparent ausgewiesen.Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Bitte besprich deine persönliche Situation mit einer Pflegeberatung oder einer anderen qualifizierten Fachperson.