Pflegegrad Ratgeber
Kombinationsleistung erklärt: Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können Pflegesachleistungen und Pflegegeld gleichzeitig beziehen, wenn sie die Sachleistungen nur teilweise nutzen. Diese Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ermöglicht es, professionelle ambulante Pflegedienste mit der Pflege durch Angehörige oder andere selbst beschaffte Hilfen zu verbinden. Die Pflegekasse zahlt dann anteilig beide Leistungen.
Rechtliche Grundlage und Zweck
Die Kombinationsleistung ist in § 38 SGB XI geregelt. Sie soll häusliche Pflege flexibel gestalten: Professionelle Pflegefachkräfte übernehmen die Aufgaben, die Angehörige nicht leisten können oder wollen, während für die übrige Pflege Pflegegeld zur Verfügung steht. Normalerweise müssen sich Pflegebedürftige zwischen Pflegegeld (für selbst beschaffte Hilfen) oder Pflegesachleistungen (für ambulante Pflegedienste) entscheiden. Nur bei Teilnutzung der Sachleistungen greift die Kombinationsregelung.
Wer kann die Kombinationsleistung nutzen?
Voraussetzungen sind:
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Für sie steht lediglich der Entlastungsbetrag zur Verfügung, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder körperbezogene Maßnahmen eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden kann.
- Häusliche Pflege: Die Pflege findet größtenteils zuhause statt.
- Teilweise Nutzung von Sachleistungen: Die pflegebedürftige Person nimmt die Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch.
Zusammensetzung der Kombinationsleistung
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist für selbst beschaffte Hilfen vorgesehen, etwa Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche. Es wird der pflegebedürftigen Person direkt ausbezahlt und kann frei verwendet werden. Die monatlichen Beträge betragen je nach Pflegegrad zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5). Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld anteilig gezahlt.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen decken die häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste ab. Sie werden nicht in bar ausgezahlt, sondern direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet. Die Budgets liegen höher als beim Pflegegeld – bei Pflegegrad 3 beispielsweise bis zu 1.497 Euro monatlich. Beide Leistungen steigen mit höherem Pflegegrad.
Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?
Die Berechnung folgt einem prozentualen Prinzip:
- Die Pflegekasse ermittelt, welcher Prozentsatz der gewährten Sachleistung tatsächlich für den Pflegedienst aufgewendet wird.
- Der Pflegegeldanspruch wird um denselben Prozentsatz reduziert.
- Beide Leistungen zusammen dürfen maximal 100 Prozent betragen.
Beispiel: Eine Person mit Pflegegrad 3 hat Anspruch auf 1.497 Euro Pflegesachleistung und 573 Euro Pflegegeld (Stand: August 2026). Der Pflegedienst rechnet monatlich 750 Euro ab. Das sind rund 50 Prozent der Sachleistung (750 ÷ 1.497 = 50,1 %). Damit verringert sich der Pflegegeldanspruch um 50 Prozent auf etwa 287 Euro (50 % von 573 Euro). Die Person erhält also 750 Euro Sachleistung (direkt an den Pflegedienst) plus 287 Euro Pflegegeld ausgezahlt.
Wie lange gilt die gewählte Aufteilung?
Die prozentuale Aufteilung zwischen Geld- und Sachleistung bleibt für sechs Monate bindend. Eine vorzeitige Änderung ist nur unter bestimmten Umständen möglich, etwa bei deutlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands oder Änderung der Pflegesituation. Nach Ablauf der sechs Monate kann eine neue Aufteilung beantragt werden.
Antrag auf Kombinationsleistung
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt – entweder zusammen mit dem Erstantrag auf Pflegeleistungen oder später per Änderungsantrag. Die Pflegekasse muss dem Antrag zustimmen, damit die Kombinationsleistung gewährt wird. Zuständig ist die Pflegekasse der Krankenversicherung, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist.
Kombination mit weiteren Leistungen
Die Kombinationsleistung kann mit Tages- und Nachtpflege kombiniert werden. Diese teilstationären Leistungen werden zusätzlich gewährt und mindern weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen.
Eine andere Form der Kombinationsleistung betrifft Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Diese beiden Leistungen wurden im Jahr 2025 durch einen gemeinsamen Jahresbetrag neu geregelt und sind von der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI getrennt zu betrachten.
Wann wird das Pflegegeld trotz Pflegedienst weitergezahlt?
In bestimmten Ausfallzeiten – etwa bei Krankenhausaufenthalt oder Kurzzeitpflege – wird das anteilige Pflegegeld unter definierten Bedingungen weitergezahlt. Die genauen Regelungen hängen von der Art und Dauer der Abwesenheit ab. Eine Klärung mit der Pflegekasse ist ratsam.
Vorteile der Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung schafft Flexibilität in der häuslichen Pflege. Angehörige werden durch professionelle Dienste entlastet, behalten aber durch das anteilige Pflegegeld einen finanziellen Spielraum. Gleichzeitig tragen Pflegedienste durch ihre regelmäßige Anwesenheit zur Kompetenzsteigerung der privat pflegenden Personen bei und übernehmen Tätigkeiten, die fachliche Kenntnisse erfordern.
Die Kombinationsleistung ersetzt keine individuelle Pflegeberatung. Die konkrete Aufteilung und mögliche Anpassungen sollten mit der Pflegekasse oder einem Pflegeberater nach § 7a SGB XI besprochen werden, um die vorhandenen Budgets optimal zu nutzen.
Quellen
- Kombinationsleistungen " Pflegegeld und Sachleistungen
- Kombinationsleistung > Voraussetzungen - Höhe - betanet
- So viel bekommen Sie, wenn Sie Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren - Die Techniker
- Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung | BARMER
- Pflegegeld und Pflegedienst: Was ist die Kombinationsleistung in der Pflege?
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