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Pflegegrad-Begutachtung digital: Erste Pflegekassen testen Video-Assessment ab September 2026

Ab September 2026 werden erste Pflegekassen die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrads per Videotelefonie als reguläres Verfahren anbieten. Die rechtliche Grundlage dafür schuf das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz), das am 26. März 2024 in Kraft trat. Die konkretisierenden Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, erlassen am 21. August 2024 und bestätigt durch das Bundesministerium für Gesundheit am 18. September 2024, gelten seit dem 26. September 2024.
Modellprojekt liefert Grundlage für Regelanwendung
Die Einführung stützt sich auf ein groß angelegtes Modellprojekt, das von April 2024 bis Ende März 2026 läuft. Elf Medizinische Dienste testeten dabei die Videobegutachtung unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Bremen. Der GKV-Spitzenverband förderte das Projekt im Rahmen des Modellprogramms zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.
Die Untersuchung verglich videogestützte Begutachtungen mit persönlichen Hausbesuchen, prüfte die Praktikabilität des Verfahrens und analysierte die Akzeptanz bei allen Beteiligten. Die Ergebnisse des Projekts, die für 2026 erwartet werden, bilden die Voraussetzung für die regelhafte Implementierung der Videobegutachtung.
Anwendungsbereich: Höherstufungen und Wiederholungsbegutachtungen
Die Videobegutachtung kommt in allen Fällen in Betracht, in denen auch ein strukturiertes Telefoninterview möglich ist. Dies gilt vorrangig für Höherstufungsanträge und Wiederholungsbegutachtungen. Eine vollständig online durchgeführte Begutachtung ohne persönlichen Kontakt ist gesetzlich nicht vorgesehen – die Videotelefonie stellt eine Erweiterung des seit 1. Oktober 2023 möglichen strukturierten Telefoninterviews dar, bei der sichtbarer Kontakt zwischen Gutachtern und Antragstellern besteht.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Begutachtung per strukturiertem Telefoninterview wurden durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 geschaffen. Die Videovariante ergänzt dieses Verfahren um eine visuelle Komponente.
Demografischer Druck treibt Digitalisierung
Die Zahl der Pflegebegutachtungen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. 2017 führten die Medizinischen Dienste 1,8 Millionen Begutachtungen durch, 2023 waren es bereits 2,88 Millionen. Der Anstieg ist auf den demografischen Wandel und die Leistungsverbesserungen durch die Pflegereform 2017 zurückzuführen. Mit dem Eintritt der Babyboomer-Generation ins Rentenalter werden die Begutachtungszahlen weiter zunehmen.
Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, nannte im September 2024 als Vorteile der Videotelefonie: zeitnahe Begutachtung trotz steigender Fallzahlen, sicherer Zugang zu Pflegeleistungen und zielgerichteter Einsatz der Gutachter. Alle notwendigen Informationen könnten im sichtbaren Kontakt mit den Beteiligten erhoben werden. Das ortsungebundene Format biete zudem Vorteile für Angehörige, die beim Termin nicht vor Ort sein können.
Erfahrungen aus der Pandemie als Grundlage
Während der Corona-Pandemie erfolgten Pflegebegutachtungen überwiegend telefonisch, um Pflegebedürftige vor Infektionen zu schützen. Diese Erfahrungen zeigten, dass ein strukturiertes Telefoninterview eine praktikable Alternative zum Hausbesuch darstellen kann. Der Medizinische Dienst Bund hatte sich für die rechtliche Verankerung digitaler Begutachtungsformen eingesetzt, um sicherzustellen, dass Versicherte auch bei Fachkräftemangel und steigenden Fallzahlen zeitnah begutachtet werden können.
Individuelle Prüfung bleibt notwendig
Die Entscheidung, ob eine Begutachtung per Video, Telefon oder Hausbesuch erfolgt, trifft der zuständige Medizinische Dienst auf Basis der individuellen Situation. Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Begutachtungsform. Bei Erstanträgen oder komplexen Pflegesituationen, in denen eine persönliche Inaugenscheinnahme erforderlich ist, bleibt der Hausbesuch das Standardverfahren.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Pflegeberatung. Bei Fragen zum eigenen Begutachtungsverfahren steht die zuständige Pflegekasse oder eine unabhängige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zur Verfügung.
Quellen
Fachlich geprüft von
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Die fachliche Prüfung wird hier transparent ausgewiesen.Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Bitte besprich deine persönliche Situation mit einer Pflegeberatung oder einer anderen qualifizierten Fachperson.