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Hilfsmittel Ratgeber

Rollator auf Rezept: Anspruch, Modelle und Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Symbolbild, KI-generiert

Ein Rollator wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich – die Rechtsgrundlage bildet § 33 SGB V, der die Versorgung mit Hilfsmitteln regelt. Die Kostenübernahme erfolgt ausschließlich durch die Krankenkasse, nicht durch die Pflegekasse (Stand: Juli 2026).

Wann besteht Anspruch auf einen Rollator?

Anspruch auf einen Rollator besteht, wenn eine ärztlich festgestellte medizinische Notwendigkeit vorliegt. Entscheidend ist, dass das Gehen ohne Hilfsmittel aus medizinischen Gründen nicht mehr sicher möglich ist oder eine erhöhte Sturzgefahr besteht (Stand: Juni 2026).

Typische medizinische Indikationen sind:

  • Gleichgewichtsstörungen, Muskelerkrankungen oder Gelenkprobleme
  • Mobilitätseinschränkungen nach Operation, Sturz oder infolge einer Erkrankung
  • Ärztlich festgestellte Sturzgefahr

Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Die Entscheidung trifft allein der behandelnde Arzt – Hausarzt oder Facharzt – auf Basis der individuellen Situation (Stand: Juni 2026).

Wie läuft die Beantragung ab?

Die Beantragung erfolgt über zwei Wege: die Direktabrechnung über ein Sanitätshaus oder das Kostenerstattungsverfahren.

Weg 1: Direktabrechnung über ein Sanitätshaus

Die Direktabrechnung ist der übliche Ablauf und erfordert keine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse (Stand: Juni 2026). Der Ablauf gliedert sich wie folgt:

  1. Ärztliche Verordnung einholen: Der Arzt stellt ein Rezept aus, das die medizinische Notwendigkeit beschreibt. Bei spezifischen Anforderungen – etwa eine Ankipphilfe – sollte dies auf dem Rezept vermerkt sein.
  2. Vertragspartner aufsuchen: Der Patient wendet sich an ein Sanitätshaus, das Vertragspartner seiner Krankenkasse ist. Eine Liste der Vertragspartner ist auf der Website der Krankenkasse einsehbar.
  3. Modell auswählen und Abwicklung: Im Sanitätshaus können verschiedene Modelle getestet werden. Das Rezept wird eingereicht, das Sanitätshaus rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Der Patient zahlt vor Ort lediglich die gesetzliche Zuzahlung.

Die Lieferzeit beträgt drei Arbeitstage (Stand: Juni 2026).

Weg 2: Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V

Führt kein Vertragspartner das gewünschte Modell – etwa besonders leichte oder designorientierte Rollatoren –, kann der Patient das Hilfsmittel selbst kaufen und die Rechnung einreichen (Stand: Juni 2026).

Der Ablauf:

  1. Rezept mit HMV-Nummer und Diagnose vom Arzt einholen (idealerweise vor dem Kauf)
  2. Rollator selbst auswählen und kaufen
  3. Rechnung und Rezept bei der Krankenkasse einreichen

Die Krankenkasse erstattet bis zur Höhe ihres Kassenpreises – in der Regel rund 60 Euro. Die Differenz zum tatsächlichen Kaufpreis trägt der Patient selbst (Stand: Juni 2026).

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Standardmodell. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro (Stand: Juni 2026).

Premium-Modelle mit Extraausstattung oder besonders leichte Indoor-Rollatoren werden nur dann vollständig übernommen, wenn der Arzt sie als medizinisch notwendig einstuft. Andernfalls ist eine wirtschaftliche Aufzahlung erforderlich, die sich bei hochwertigen Modellen auf 300 bis 600 Euro oder mehr belaufen kann (Stand: April 2026).

Welche Ausstattung ist Standard?

Ein Standardmodell, das die Krankenkasse finanziert, umfasst folgende Grundausstattung (Stand: Juni 2026):

  • Sitzfläche
  • Höhenverstellbare, rutschsichere Schiebegriffe
  • Höhenverstellbare Stützrohre
  • Bremssystem mit Arretierung
  • Lenkbare Vorderräder
  • Bedarfsgerechte Bereifung, vorrangig PU
  • Bruchsicherheit
  • Abnehmbarer Korb oder Tasche
  • Stockhalter

Zusätzlich können – bei entsprechender ärztlicher Verordnung – weitere Elemente übernommen werden:

  • Leichtgewichtrollator bis 8 kg
  • Abnehmbares Tablett
  • Rückengurt oder Rückenbügel

Das zulässige Eigengewicht des Rollators liegt bei maximal 12 kg inklusive Zubehör, das zulässige Nutzergewicht bei bis zu 130 kg (Stand: Juni 2026).

Welche Zusatzausstattung ist möglich?

Zusatzausstattungen sind erlaubt, werden jedoch nur bei privater Aufzahlung übernommen (Stand: Juni 2026). Dazu zählen beispielsweise spezielle Farben, besondere Materialien, Designelemente oder technische Extras, die über den medizinischen Standard hinausgehen.

Wie lange gilt die Versorgung?

Der Versorgungszeitraum für einen Rollator beträgt fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt ein kostenfreier Austausch durch die Krankenkasse (Stand: Juni 2026).

Innerhalb des Versorgungszeitraums umfasst der Service Beratung, Lieferung (teilweise nach Hause nach Absprache), Einweisung, Montage, Reparatur und Austausch im Rahmen der Gewährleistung. Im Notfall erfolgt eine Reparatur oder ein Austausch innerhalb von drei Arbeitstagen (Stand: Juni 2026).

Leihweise-Modelle sind verfügbar, die Rückgabe und Entsorgung erfolgen kostenfrei (Stand: Juni 2026).

Was gilt für Privatversicherte?

Auch bei privaten und Zusatzversicherungen ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Bewilligungskriterien und Zuschussbeträge variieren jedoch deutlich stärker als bei gesetzlichen Krankenkassen. Die Modellauswahl hängt vom Tarif ab: Höherwertige Policen ermöglichen die Auswahl aus offenen Katalogen, preiswertere Tarife setzen geschlossene Kataloge mit eingeschränktem Angebot ein.

Hinweise zur individuellen Prüfung

Die hier dargestellten Regelungen gelten für die gesetzliche Krankenversicherung nach § 33 SGB V. Die konkrete Ausgestaltung – etwa die Liste der Vertragspartner, die Höhe der Kassenpreise oder die Bewilligung von Spezialausstattung – kann zwischen den Krankenkassen variieren. Im Einzelfall empfiehlt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Krankenkasse oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Quellen

  1. Was zahlt die Krankenkasse?
  2. Welche Kosten zahlt die Krankenkasse?
  3. Rollator auf Rezept ohne Pflegegrad
  4. Rollator auf Rezept – So bekommen Sie eine Gehhilfe von der Krankenkasse

Fachlich geprüft von

Die fachliche Prüfung wird hier transparent ausgewiesen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Bitte besprich deine persönliche Situation mit einer Pflegeberatung oder einer anderen qualifizierten Fachperson.