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Treppenlifte im Neubau: Bauvorschriften und Planungstipps für barrierefreies Bauen

Symbolbild, KI-generiert

Die Installation eines Treppenlifts im Neubau erfordert die Einhaltung spezifischer baurechtlicher Vorschriften. Diese finden sich in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer sowie in der bundesweit geltenden Norm DIN 18065 für Gebäudetreppen (Stand: Dezember 2024). In manchen Bundesländern ist vor dem Einbau eines Treppenschrägaufzugs ein formeller Antrag bei der zuständigen Behörde erforderlich.

Anforderungen an Mindestbreiten und Lichtraumprofil

Die Norm DIN 18065 unterscheidet nach Gebäudetyp: In Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen oder bei Einbauten innerhalb von Wohnungen beträgt die nutzbare Mindestlaufbreite für baurechtlich notwendige Treppen 80 cm. In Gebäuden mit mehr als zwei Nutzungseinheiten erhöht sich diese Anforderung auf 100 cm (Stand: Dezember 2024).

Für Neubauten mit mehr als zwei Wohneinheiten gelten seit Juli 2026 folgende konkrete Vorgaben:

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite von 100 cm darf durch die Führungsschiene des Treppenlifts nicht wesentlich unterschritten werden.
  • Das obere Lichtraumprofil darf maximal um 20 cm in der Breite und 50 cm in der Höhe eingeschränkt werden, sofern die Treppenlauflinie unverändert bleibt.
  • Eine Restlaufbreite von mindestens 60 cm muss gewährleistet sein.
  • Der Handlauf muss auch nach Installation vollständig nutzbar bleiben, einschließlich der Warteposition auf einzelnen Stockwerken.
  • Bei Treppenliften über mehrere Etagen muss auf jeder Etage eine ausreichend dimensionierte Wartefläche vorhanden sein, insbesondere wenn die Restlaufbreite weniger als 60 cm beträgt.

Brandschutz und Funktion als Fluchtweg

Da Treppen im Brandfall als erste Rettungswege fungieren, sind die gesetzlichen Vorgaben für nachträgliche bauliche Veränderungen besonders restriktiv. Fluchtwege dürfen durch einen Treppenlift nicht verstellt werden (Stand: Juli 2026). Die Funktion der Treppe als erster Rettungsweg darf nicht grundsätzlich beeinträchtigt werden, und die Verkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben.

Sicherheitsvorschriften und Prüfsiegel

Treppenlifte müssen die Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der Maschinenverordnung erfüllen (Stand: Dezember 2024). Diese Rechtsgrundlagen stellen sicher, dass nur Treppenlifte vertrieben werden, die deutschen und europäischen Sicherheitsvorgaben entsprechen.

Das CE-Kennzeichen ist vorgeschrieben, ermöglicht jedoch keine Rückschlüsse auf zusätzliche Qualität oder Sicherheitsvorkehrungen. Das GS-Zeichen oder TÜV-Prüfsiegel zeigen an, dass der Hersteller das Modell freiwillig unabhängig prüfen lassen hat (Stand: Dezember 2024).

Ein Treppenlift sollte ohne fremde Hilfe bedienbar sein und muss mit einem Notfallalarm sowie einer selbst zu betätigenden Notabsenkung ausgestattet sein (Stand: 2024).

Statik und Tragfähigkeit

Die statischen Gegebenheiten des Gebäudes müssen überprüft werden. Bei Rollstuhlliften ist die Tragkraft der Decke entscheidend, bei Treppenliften muss die Treppe das Gesamtgewicht aller beweglichen und fest installierten Elemente aushalten können (Stand: Dezember 2024).

Barrierefreie Aufzüge als Alternative im Neubau

Für Neubauten mit barrierefreiem Anspruch wird in der Regel mindestens Aufzugstyp 2 nach EN 81-70 gefordert. Dieser bietet Platz für eine Person im Rollstuhl und eine Begleitperson mit Maßen von ca. 1100 mm Breite × 1400 mm Tiefe und 900 mm Türbreite (Stand: März 2026).

Finanzierung über die Pflegekasse gemäß § 40 SGB XI

Die Pflegekasse gewährt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Für den Einbau eines Treppenlifts beträgt der Zuschuss bis zu 4.180 Euro für eine einzelne pflegebedürftige Person. Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung können zusammen bis zu 16.720 Euro erhalten. Bei mehr als vier Pflegebedürftigen werden die Kosten anteilig auf die jeweiligen Pflegekassen aufgeteilt (Stand: 2024).

Voraussetzung ist, dass der Einbau die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellt. Der Kostenvoranschlag sollte vor der Umbaumaßnahme bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Baumaßnahmen dürfen erst nach Bewilligung beginnen, sonst bleiben Kosten möglicherweise ungefördert.

Weitere Fördermöglichkeiten

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet für Eigenheimbesitzer und Mieter mit Genehmigung des Hausbesitzers Zuschüsse oder günstige Kredite für barrierefreie Umbauten an (Stand: 2024).

Das Sozialamt kann einspringen, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und Eigenmittel fehlen. Bei Berufs- oder Verkehrsunfällen können Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung zur Leistung verpflichtet sein.

Kostenplanung und Budgetierung

Die Kosten für einen Treppenlift liegen inklusive Installation bei ca. 12.000 Euro (Stand: 2026). Bei der Budgetierung sollten 20 bis 30 Prozent Aufschlag für zukünftige Anpassungen einkalkuliert werden (Stand: 2026).

Wahl des passenden Lifttyps

Die Wahl des Lifttyps sollte der körperlichen Konstitution der Benutzer entsprechen. Ein Sitzlift ist für gehbehinderte Personen geeignet, während ein Plattform-Lift für Rollstuhlfahrer notwendig ist. Für Personen mit Rollator oder Rollstuhl bei nicht vermeidbaren Ausgleichsstufen stehen auch Treppensteighilfen oder Plattformaufzüge als Alternativen zur Verfügung (Stand: 2026).

Denkmalschutz und Sonderfälle

Im denkmalgeschützten Gebäudebestand können barrierefreie Anpassungen eine Herausforderung darstellen. Hier müssen gemeinsam mit den Denkmalschutzbehörden situationsangepasste, individuelle Lösungen entwickelt werden (Stand: 2026).

Die Baumaßnahme erfordert in jedem Fall eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Eine individuelle Beratung durch eine Pflegeberatungsstelle oder einen auf barrierefreies Bauen spezialisierten Architekten wird empfohlen, da die Anforderungen je nach Bundesland und Gebäudeart variieren können.

Quellen

  1. Treppenliften: Bauliche und rechtliche Rahmenbedingungen
  2. Normen für Planung, Einbau und Sicherheit
  3. Treppenlifte: Das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen
  4. Aufzug behindertengerecht planen ➤ Normen & Maße
  5. Barrierefreies Bauen: Begehbare Gebäude planen und umsetzen

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Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Bitte besprich deine persönliche Situation mit einer Pflegeberatung oder einer anderen qualifizierten Fachperson.